Aus Mitteldeutschland berichtet Falk Heidel
Wenige Tage vor dem Jahreswechsel sind die Vorschriften zum privaten Silvesterfeuerwerk in der Corona-Pandemie in unseren Landkreisen, Städten und Dörfern uneinheitlich. Grundsätzlich gilt: Der Verkauf von Feuerwerk ist verboten. Ebenso untersagt sind öffentliche Feuerwerke. Aber: Wer noch Raketen und Böller aus dem vergangenen Jahr hat, darf sie im privaten Rahmen zünden. Nicht gezündet werden darf vor Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen. Ansonsten sind für Magdeburg und das Jerichower Land keine Verbotszonen für Feuerwerke definiert. Die Pressestelle des Jerichower Landes erklärt auf Anfrage des Alpha-Reports: "Gemäß der Neunten Eindämmungsverordnung ist das Abbrennen von Pyrotechnik auf öffentlichen Plätzen generell untersagt."
Anders in der Börde. Hier hat der Landkreis verschiedene Verbotszonen definiert. Laut Allgemeinverfügung ist das Abbrennen von Pyrotechnik am 31. Dezember und 1. Januar auf folgenden Plätzen untersagt:
Stadt Haldensleben: Marktplatz, Masche, Lindenplatz (Althaldensleben)
Gemeinde Hohe Börde: östlich Ortsteil Irxleben / Parkplatz B 1 (Kreuzberg)
Ortsteil Groß Santersleben - Bushaltestelle, Hauptstraße im Bereich des
Wohnparks Ostfalen
Ortsteil Hermsdorf - Wohnpark „Alte Mühle“, hier Bockwindmühlenplatz /
Gutensweger Straße
Ortsteil Niederndodeleben - Wohngebiet „Am Stadtberg“, Wohngebiet
Bördeblick/ Cönterstieg am südlichen Ortsrand
Ortsteil Hohenwarsleben - Wohngebiet Dahlienstraße/ Lilienstraße/
Sonnenblumenhöhe
Gemeinde Barleben:Ortschaft Barleben / Festplatz am Anger, Parkplatz Edeka/Aldi, Breiteweg, Breiteweg Mittelabschnitt, von Kreisverkehr zu Kreisverkehr,
Einkaufszentrum Ebendorfer Straße 19 (Parkplatz)
Ortschaft Ebendorf - Parkplatz Einkaufszentrum NP und Bürgerhaus, Am
Thieplatz 1, Barleber Str. Steinbruch / Sportplatz
Ortschaft Meitzendorf: Bahnhofsvorplatz Ladestraße, Festplatz Unter den
Weiden 3 (an der ehem. Feuerwehr)
Verbandsgemeinde Flechtingen:
Gemeinde Flechtingen - Lindenplatz, Platz am Kurhaus
Gemeinde Calvörde - Marktplatz
Gemeinde Erxleben - Marktplatz
Verbandsgemeinde Oebisfelde-Weferlingen:
Gemeinde Oebisfelde - Marktplatz
Gemeinde Weferlingen - Gutshof
Verbandsgemeinde Westliche Börde:
Gemeinde Gröningen - Platz der Kultur, Kreisverkehr
Stadt Wolmirstedt: Schloßdomäne, Zentraler Platz
Im Landkreis Stendal ist offiziell Folgendes geregelt: „Zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen am 31. Dezember und 1. Januar wird das Verbrennen von Pyrotechnik auf bestimmten öffentlichen Plätzen untersagt. Neben dem Stendaler Marktplatz und dem Winckelmann-Platz gehören mehrere prominente Plätze in den Einheits- und Verbandsgemeinden zu den Orten, an denen das Neujahrs-Feuerwerk untersagt ist. Die einzelnen Orte sind in der Anlage zur Verordnung genau bezeichnet.
Punktuelle Böllerverbote gibt es außer in Stendal auch in Osterburg, Havelberg, Tangerhütte, Seehausen sowie in Arneburg-Goldbeck, betroffen ist hier das Goldbecker Bahnhofsgelände sowie der Vorplatz zur Zuckerhalle.
In ganz Deutschland sind die Regularien komplett unterschiedlich. Beispiel: Das Abbrennen von Feuerwerk ist in Hamburg verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. In Sachsen gibt es kein generelles Feuerwerksverbot, außer in Dresden.
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