Die Personalie Matthias Günther bleibt in der Stadt umstritten. Nach Streitigkeiten mit dem Stadtrat, den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis aus den vergangenen Monaten ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Stendal gegen ihn. Der Vorwurf lautet Untreue. Dies bestätigte Staatsanwalt Thomas Kramer heute auf Anfrage des Alpha-Reports. Die Ermittler sollen klären, ob er berechtigt war, größere Geldbeträge aus der kommunalen Kasse für diverse Klageverfahren zu verwenden. Bewerten müssen die Juristen zwei entscheidende Punkte: Hätte Günther bei den Klagen seinen Stadtrat einbeziehen müssen und hat er sein frei verfügbares Budget überschritten?
Laut aktueller Hauptsatzung der Stadt darf der Bürgermeister bei Ausgaben bis zu 75.000 Euro frei verfügen. Unklar ist, wie viel Geld bisher in die Klagen gegen den Tourismusverein geflossen ist. Beobachter sprechen von mehr als 100.000 Euro. Auf offizielle Anfragen aus dem Stadtrat hat er bisher lediglich 68.000 Euro zugegeben. Günther hatte in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Tourismusvereins Genthin-Jerichow-Parey mehrere Klagen gegen den Verein angestrengt. Unter anderem klagte er auf Herausgabe von Informationen oder ließ gerichtlich klären, ob eine Versammlung satzungsgemäß zustande gekommen ist. Ein weiteres Verfahren beschäftigte sich mit der Frage, ob ein Mitglied des Vereins zum Vorstand gehört oder nicht. In der Genthiner Hauptsatzung ist geregelt: Der Stadtrat entscheidet über Rechtsgeschäfte, wenn der Wert 75.000 Euro übersteigt.
Die Untreue-Klage gegen Günther hatte der Landkreis bereits im April eingereicht. Das bestätigte Landrat Steffen Burchhardt (SPD) auf Anfrage des Alpha-Reports. Inhaltlich wollte er sich zu den laufenden Ermittlungen nicht äußern. Nur soviel: "Entsprechende Anfragen haben uns als Kommunalaufsicht aus den Reihen des Genthiner Stadtrats erreicht. Mit diesem Schritt wollen wir Rechtssicherheit herstellen."
In der nächsten Woche sieht sich Bürgermeister Günther obendrein zum zweiten Mal einem Abwahl-Antrag ausgesetzt. Ende April scheiterte das Ansinnen der 17 (von 28) Stadträte an der geforderten Zweidrittel-Mehrheit beziehungsweise an den Gegenstimmen von Grünen und Linken. Das Prozedere wird jedoch am 8. Juli wiederholt, weil Günther gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen hatte. Er hätte sich beim entsprechenden Tagesordnungspunkt zu diesem Thema nicht äußern dürfen. Diesmal rechnen die Antragsteller damit, dass die geforderten 19 Stimmen für das Abwahlverfahren zusammenkommen werden. Die Initiatoren wollen, dass die Genthiner Wähler parallel zu den Bundestagswahlen am 26. September darüber abstimmen, ob der Bürgermeister im Amt bleiben soll oder nicht.
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